Die christlichen Kirchen wollen ihren Machtanspruch durch die Geschwader der Gläubigen durchsetzen – jedenfalls in Berlin. Ein Volksbegehren, das unter dem Flagge „es geht um die Freiheit“ segelt soll die
liberale Handhabung der Religionsunterrichtes im Land Berlin ausgehebelt werden – durch einen Volksentscheid.
Die Kontrahenten stehen sich unversöhnlich gegenüber – und die Kirche ist offenbar bereit, um die Macht zu kämpfen. Man glaubt, die erforderlichen Stimmen für einen Volksentscheid zu haben – doch die Stimmen nützen nichts. Es ist das Volk, das entscheidet – und hoffentlich stellt es sich trotz
Einmischung von prominenten Bundespolitikern – auf die Seite der echten bürgerlichen Freiheitsrechte. Und zu denen gehört auch, von der Religion in der Schule verschont zu werden, denn unsere Kultur beruht keinesfalls auf dem Christentum allein – es ist lediglich eine Komponente, die ohnehin allgegenwärtig ist.
Man kann in der Bundesrepublik nichts gegen die Allmacht der Kirchen in der Schule tun – sie steht nun mal in der Verfassung (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG). Indessen gibt es die „
Bremer Klausel“, die besagt, dass Länder, die am 1. Januar 1949 bereits eine entsprechende anderslautende Verfassung hatten, den Religionsunterricht auch abweichend gestalten konnten.